AGB Paradise Fruits Solutions GmbH & Co.KG

1. Geltungsbereich

Die nachstehenden Bedingungen gelten für den vorliegenden Auftrag und für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden, z.B. in Bestellformularen, Auftragsbestätigungen usw., sind für uns nur bindend, falls wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Lieferung vorbehaltlos ausführen.

2. Schriftform

Mündliche Erklärungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Beschaffenheitsvereinbarungen und die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3. Angebote und Kostenvoranschläge

Unsere Angebote sind freibleibend und Kostenvoranschläge unverbindlich. Die Zusendung unserer Preislisten, Katalogen, Prospekten usw. verpflichtet uns nicht zur Lieferung.

4. Lieferfristen und -termine, Verzug, Unmöglichkeit

Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet sind. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir zu ihrem Ablauf Versandauftrag erteilt oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie gegebenenfalls ab Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sollten wir in Verzug geraten oder ist unsere Leistungspflicht aus von uns zu vertretenden Gründen ausgeschlossen oder können wir die Leistung gemäß § 275 Abs. 2 oder 3 BGB verweigern, so bestehen Schadenersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziffer 11. In jedem Fall hat uns der Kunde vor der Ausübung von Rechten (Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag) eine angemessene Nachfrist von im Regelfall mindestens 3 Wochen zu setzen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.

5. Auftragsdurchführung

Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefergegenstand nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Eigenschaften, Spezifikationswerte etc. aufzuweisen; diese stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunabhängig hierfür einstehen zu wollen oder wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Wir behalten uns vor, zumutbare Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen oder ähnlichen Verkaufsunterlagen vorzunehmen und Komponenten gegen gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen beinhalten keine Garantieerklärungen. Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht

6. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse

Höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung informieren. Wird die zu erbringende Leistung infolge eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

7. Preise

Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und beinhalten nicht die Mehrwertsteuer. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.

8. Versand und Gefahrenübergang

Der Versand erfolgt ab Werk auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Soweit nichts anderes bestimmt ist, steht die Versandart in unserem Ermessen. Verzögert sich der Versand bei vereinbarter Abholung durch den Kunden ohne unser Verschulden, so geht die Gefahr an dem Tag auf den Kunden über, an welchem die Ware durch uns bereitgestellt wird. Sendungen, die bei Ankunft Spuren einer Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden, der Transporteur ist zur Schadensfeststellung zu veranlassen.

9. Zahlungsbedingungen

Die Zahlungen sind zu leisten innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.

Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach unsere Ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Zahlungsziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Schecks hereingenommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.

10. Beanstandung und Mängelansprüche

Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens 2 Werktage nach Empfang, vorzubringen. Andere Mängel sind unverzüglich, spätestens 2 Werktage nach Entdeckung mitzuteilen. Alle Beanstandungen haben schriftlich unter Angabe der Rechnungs- und Lieferscheinnummer zu erfolgen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung beheben wir die Mängel durch Ersatzlieferung. Bei endgültigem Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche bestehen nur nach Maßgabe von Ziffer 11. Werden durch den Kunden oder Dritte an von uns gelieferten Waren Änderungen vorgenommen, entfällt jegliche Mängelhaftung. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Behandlung usw. zurückgehen.

11. Haftung

Wir haften auf Schadenersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Regelungen:

Dem Grunde nach haften wir nur (i) für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln (ii) für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (iii) bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie (IV) bei Verzug sowie (V) in den Fällen, in denen der Anspruch auf die Leistung gemäß § 275 BGB aus von uns zu vertretenden Gründen ausgeschlossen ist oder die Leistung von uns verweigert werden kann. 

Soweit wir danach schon bei einfacher Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im übrigen ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Soweit gemäß vorstehender Regelung unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 ProdHaftG.

12. Verjährung

Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Ausgenommen sind solche Mängel, bei denen die gesetzliche Verjährungsfrist 5 Jahre oder länger beträgt. Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren ebenfalls in einem Jahr von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an. Von den vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen in den folgenden Fällen unberührt: (i) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; (ii) für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen; (iii) für das Recht des Kunden, sich bei einer von uns zu vertretenden, nicht in einem Mangel der Kaufsache bestehenden Pflichtverletzung vom Vertrag zu lösen; (IV) für Ansprüche wegen arglistigen Verschweigens eines Mangels oder aus einer Beschaffenheitsgarantie im Sinne von § 444 BGB; (V) für Ansprüche auf Aufwendungsersatz gemäß § 478 Abs. 2 BGB.

13. Eigentumsvorbehalt

Von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind. Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Interventionsklage nach § 771 der Zivilprozessordnung benötigen. Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im übrigen die
Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns. Er ist befugt, unsere Vorbehaltsware im ordnungsmäßigen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist und zwischen dem Kunden und seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot besteht. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte (einschließlich etwaiger
deliktischer Ansprüche oder Ansprüche gegen Versicherungen) tritt der Kunde hiermit in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) im voraus an uns ab, und zwar auch dann, wenn nach den vorstehenden Beschränkungen eine Verfügung über die Ware nicht zulässig war. Steht uns an der Vorbehaltsware nur Miteigentum zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums auf der Basis des Rechnungswertes entspricht. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat er uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekannt zu geben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf unser besonderes Verlangen macht der Kunde den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns. Die Abtretungsregelung gilt auch für verarbeitete und umgebildete Vorbehaltsware. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % überschreitet. Als realisierbar gilt bei Vorbehaltsware der Schätzwert und bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen der Nennwert, jeweils abzüglich eines Abschlags von einem Drittel.

14. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Stade; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen, das gesetzlich zuständig ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UNKaufrechts.

15. Geheimhaltung und Datenschutz

Soweit die Parteien im Rahmen der Geschäftsbeziehungen Kenntnis von vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei (insbesondere über technische sowie geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten) erlangt, ist sie verpflichtet, diese vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung bestehen. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags sind wir befugt, Daten des Kunden unter Beachtung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Wir sind berechtigt, den Namen des Kunden in eine Referenzliste aufzunehmen. Alle anderen Hinweise auf ihn werden wir vorab mit ihm abstimmen.

16. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.

Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.

Alle unsere früheren Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind hiermit aufgehoben.

Paradise Fruits Solutions GmbH & Co. KG
Asseler Str. 110, 21706 Drochtersen

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