AGB Paradise Fruits Solutions GmbH & Co.KG
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den vorliegenden Auftrag und für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden, z.B. in Bestellformularen, Auftragsbestätigungen usw., sind für uns nur bindend, falls wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Schriftform
Mündliche Erklärungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Beschaffenheitsvereinbarungen und die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Angebote und Kostenvoranschläge
Unsere Angebote sind freibleibend und Kostenvoranschläge unverbindlich. Die Zusendung unserer Preislisten, Katalogen, Prospekten usw. verpflichtet uns nicht zur Lieferung.
4. Lieferfristen und -termine, Verzug, Unmöglichkeit
Lieferfristen und -termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet sind. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir zu ihrem Ablauf Versandauftrag erteilt oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. In jedem Fall laufen Fristen erst ab der vollständigen Erbringung sämtlicher vom Kunden geschuldeter Mitwirkungshandlungen sowie gegebenenfalls ab Eingang einer vereinbarten Anzahlung. Sollten wir in Verzug geraten oder ist unsere Leistungspflicht aus von uns zu vertretenden Gründen ausgeschlossen oder können wir die Leistung gemäß § 275 Abs. 2 oder 3 BGB verweigern, so bestehen Schadenersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziffer 11. In jedem Fall hat uns der Kunde vor der Ausübung von Rechten (Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag) eine angemessene Nachfrist von im Regelfall mindestens 3 Wochen zu setzen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
5. Auftragsdurchführung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefergegenstand nur die vertraglich ausdrücklich festgelegten Eigenschaften, Spezifikationswerte etc. aufzuweisen; diese stellen nur dann Garantieübernahmen dar, wenn wir ausdrücklich erklären, verschuldensunabhängig hierfür einstehen zu wollen oder wenn sie von uns ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Wir behalten uns vor, zumutbare Abweichungen von Beschreibungen und Angaben in unseren Prospekten, Katalogen oder ähnlichen Verkaufsunterlagen vorzunehmen und Komponenten gegen gleichwertige oder bessere auszutauschen, ohne dass der Kunde hieraus Rechte gegen uns herleiten kann. Derartige Beschreibungen und Angaben sowie Werbeaussagen beinhalten keine Garantieerklärungen. Der Kunde hat uns alle für die Durchführung unserer Lieferung relevanten Tatsachen vollständig zur Kenntnis zu geben. Wir sind nicht verpflichtet, vom Kunden zur Verfügung gestellte Daten, Informationen oder sonstige Leistungen auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen, soweit hierzu unter Berücksichtigung der jeweiligen Umstände des Einzelfalls kein Anlass besteht
6. Höhere Gewalt und sonstige Leistungshindernisse
Höhere Gewalt und sonstige von uns nicht zu vertretende Leistungshindernisse bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung informieren. Wird die zu erbringende Leistung infolge eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Preise
Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk ausschließlich Verpackung und beinhalten nicht die Mehrwertsteuer. Wir behalten uns das Recht vor, angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
8. Versand und Gefahrenübergang
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind zu leisten innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach unsere Ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderungen ohne Rücksicht auf das gewährte Zahlungsziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Schecks hereingenommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz zu verlangen.
10. Beanstandung und Mängelansprüche
11. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Regelungen:
Dem Grunde nach haften wir nur (i) für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln (ii) für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (iii) bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie (IV) bei Verzug sowie (V) in den Fällen, in denen der Anspruch auf die Leistung gemäß § 275 BGB aus von uns zu vertretenden Gründen ausgeschlossen ist oder die Leistung von uns verweigert werden kann.
Soweit wir danach schon bei einfacher Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im übrigen ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Soweit gemäß vorstehender Regelung unsere Haftung auf Schadenersatz ausgeschlossen oder beschränkt ist, erstreckt sich dies auch auf die persönliche Haftung unserer Organe, Arbeitnehmer und sonstiger Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen und gilt auch für alle Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§ 823 BGB), nicht hingegen für Ansprüche gemäß der §§ 1, 4 ProdHaftG.
12. Verjährung
13. Eigentumsvorbehalt
14. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
15. Geheimhaltung und Datenschutz
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen gelten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden aus der Geschäftsverbindung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.
Alle unsere früheren Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen sind hiermit aufgehoben.
Paradise Fruits Solutions GmbH & Co. KG
Asseler Str. 110, 21706 Drochtersen